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Häufig gestellte Fragen

Fragezeichen

Die Dauer einer beantragten Katastervermessung richtet sich in erster Linie nach dem Umfang dieser Vermessung.
Gebäudeeinmessungen, Aufmessungen von Nutzungsartengrenzen sowie Grenzwiederherstellungen und Zerlegungen, bei denen für die entsprechenden Grenzpunkte bereits weitgehend Landeskoordinaten vorliegen bzw. schnell aus den maßgebenden Vermessungsrissen gerechnet werden können, benötigen einen geringen Zeitaufwand und können somit in wenigen Tagen ausgearbeitet werden.
Schlussvermessungen sowie Vermessungen, die sich im Land- und Forstbereich befinden, zu denen nur sehr wenig altes Rissmaterial vorhanden ist oder wo in der Regel kaum noch Grenzpunkte in der Örtlichkeit vorhanden sind, sind sehr zeitaufwendig und können zuweilen Wochen aber auch Monate in Anspruch nehmen.

Pauschal ergibt sich in etwa der folgende Zeitbedarf:

Vorbereitung der Vermessung

wenige Tage bis einige Wochen (je nach Umfang der beantragten Vermessung)

Ankündigung der Vermessung

Bearbeitung der Vermessung im Innen- und Außendienst

wenige Tage bis mehrere Monate [je nach Umfang der beantragten Vermessung (siehe oben)]

Grenztermin

Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster und Erstellung des Fortführungsnachweises im Vermessungsamt

Von der Einreichung der Vermessungsschrift beim Vermessungsamt bis zur Erstellung des Fortführungsnachweises kann es je nach Vermessungsamt und Umfang der Vermessung vier Wochen dauern. Dieser Vorgang kann aber auch einige Monate in Anspruch nehmen.