Die Dauer einer beantragten Katastervermessung richtet sich in erster Linie nach dem Umfang dieser Vermessung.
Gebäudeeinmessungen, Aufmessungen von Nutzungsartengrenzen sowie Grenzwiederherstellungen und Zerlegungen, bei denen für
die entsprechenden Grenzpunkte bereits weitgehend Landeskoordinaten vorliegen bzw. schnell aus den maßgebenden Vermessungsrissen
gerechnet werden können, benötigen einen geringen Zeitaufwand und können somit in wenigen Tagen ausgearbeitet werden.
Schlussvermessungen sowie Vermessungen, die sich im Land- und Forstbereich befinden, zu denen nur sehr wenig altes Rissmaterial vorhanden ist
oder wo in der Regel kaum noch Grenzpunkte in der Örtlichkeit vorhanden sind, sind sehr zeitaufwendig und können zuweilen Wochen
aber auch Monate in Anspruch nehmen.
Pauschal ergibt sich in etwa der folgende Zeitbedarf:
Vorbereitung der Vermessung im Vermessungsamt
wenige Tage bis mehrere Wochen (je nach Umfang der beantragten Vermessung)
Ankündigung der Vermessung
mindestens 5 Werktage vor dem beabsichtigten Beginn der Vermessung (§ 5 Abs. 2 SächsVermKatG)
Bearbeitung der Vermessung im Innen- und Außendienst
wenige Tage bis mehrere Monate [je nach Umfang der beantragten Vermessung (siehe oben)]
Grenztermin
Bei Zerlegungen, Schlussvermessungen und Grenzwiederherstellungen ist es notwendig, einen Grenztermin (Vorweisung der wiederherzustellenden / festgestellten Grenzen bzw. Grenzpunkte sowie Anhörung der Beteiligten) durchzuführen. Eine schriftliche Ankündigung (Einladung) zum Grenztermin hat mindestens zehn Tage vorher zu erfolgen (§ 15 Abs.3 Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz).
Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster und Erstellung des Fortführungsnachweises im Vermessungsamt
Von der Einreichung der Vermessungsschrift beim Vermessungsamt bis zur Erstellung des Fortführungsnachweises kann es je nach Vermessungsamt und Umfang der Vermessung vier Wochen dauern. Dieser Vorgang kann aber auch einige Monate in Anspruch nehmen.